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Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.
Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.
Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.
Schutzbrief
Bei Vereinbarung eines Schutzbriefes erhält der Versicherungsnehmer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. Viele Versicherer bieten im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- oder der Kaskoversicherung den Einschluss eines Schutzbriefes ohne Beitragszuschlag oder gegen einen geringen Mehrbeitrag an.
Fahrerschutz
Bei einem selbst- bzw. teilverschuldeten Unfall bzw. bei Unfällen durch höhere Gewalt kann der Fahrer keine Haftpflichtansprüche für den ihm persönlich entstandenen Schaden geltend machen. Diese Lücke kann durch eine Fahrerschutzversicherung geschlossen werden.
Rabattschutz
Im Falle eines vereinbarten Rabattschutzes bleiben ein oder mehrere Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftreten, ohne Auswirkung auf die Prämie. Der Versicherungsnehmer wird nicht in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft.
Auslandsschadenschutz
Mit dem Auslandsschadenschutz sichert sich der Autofahrer gegen Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Die Entschädigungssummen für Personen- und Sachschäden sind in einigen Ländern geringer als in Deutschland. Bei Entschädigung durch den ausländischen Versicherer müssen deutsche Autofahrer damit rechnen, dass sie deutlich schlechtere Leistungen erhalten als in Deutschland. Besteht eine Auslandsschadenschutzversicherung, wird der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer bei Unfällen so entschädigt, als wäre der ausländische Unfallverursacher bei diesem in Deutschland haftpflichtversichert.
GAP-Deckung
Ist eine GAP-Deckung (gap = englisch: Lücke) vereinbart, ersetzt der Versicherer bei Verlust oder Totalschaden des geleasten bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungsvertrages die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der vertraglichen Restforderung.
Werkstattbindung
Bei Vereinbarung einer Werkstattbindung muss das Fahrzeug im Falle eines Schadens in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt repariert werden. Wird dies nicht eingehalten, kann der Versicherer Sanktionen erheben. Beispielsweise übernimmt die Versicherung nicht die vollen Kosten, sondern behält einen Abschlag zurück. Im Gegenzug wird auf die Kaskoversicherung ein Beitragsnachlass gewährt. Mit der Werkstattbindung sind meist weitere Serviceleistungen, wie z. B. Abholung des beschädigten und Rücktransport des reparierten Fahrzeuges, Innen- und Außenreinigung des Fahrzeuges, kostenloses Ersatzfahrzeug für den Zeitraum der Reparaturarbeiten oder einer verlängerten Garantie auf alle ausgeführten Reparaturarbeiten, verbunden.
Telematik-Tarife
Einige Kfz-Versicherer bieten sogenannte Telematik-Tarife an. Grundlage eines Telematik-Tarifes ist die Auswertung des Fahrverhaltens. Je nach Ergebnis wird ein Nachlass ermittelt. Die Auswertungen und Bedingungen für die Teilnahme an Telematik können von Versicherer zu Versicherer variieren.
Allgefahren-Versicherung
Bei der Allgefahren-Versicherung (All-Risk-Versicherung) handelt es sich um eine Versicherungsform, bei der das versicherte Fahrzeug grundsätzlich gegen alle denkbaren Gefahren, bis auf die ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse, versichert ist.
Mallorca-Police
Beim Gebrauch fremder Fahrzeuge im Ausland (Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen und versichert sind, z. B. Mietfahrzeuge) können gefährliche Lücken im Haftpflicht-Versicherungsschutz auftreten, da in vielen Ländern die gesetzlichen Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen sehr niedrig sind und für schwere Personen- und Sachschäden nicht ausreichen können. Dies hätte zur Folge, dass deutsche Versicherungsnehmer, die in solchen Ländern einen Unfall verursachen, mangels ausreichender Deckung eventuell zu großen Teilen selbst für den Schaden aufkommen müssten. Durch die Mallorca-Police wird der Haftpflichtversicherungsschutz für fremde Fahrzeuge im Ausland auf das in Deutschland gültige Niveau aufgestockt. In modernen Versicherungstarifen ist dieser Baustein in aller Regel bereits fest und zuschlagsfrei in die Kfz-Haftpflichtversicherung integriert.
Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.
Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.
Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.
Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.
Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.
Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
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